Dienstag, 16.1.2024
Gepäckaufgabe verpasst: Kein Grund für Rücktritt von Flugreise

Bei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet, die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nicht zurück.

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