Große Neugier ist noch kein Rechtsmissbrauch. Das hat das Bundesverwaltungsgericht einem Erfinder bescheinigt, der das Bundeswirtschaftsministerium dermaßen mit Fragen überhäuft hatte, dass es weitere Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz ablehnen wollte. Der Tüftler hatte sich geärgert, dass er bei einem Förderprogramm für die Luftfahrtforschung nicht berücksichtigt worden war. Noch offen ließen die Leipziger Richter hingegen den Fall einer pleite gegangenen Werft, die Auskünfte über Subventionen verlangt hatte.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium muss auf Anfrage auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben. Dies zeigt ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das auf eine Klage der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) ergangen ist. Die OKF betreibt die Internetplattform FragDenStaat, über die Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie anderer Gesetze an Behörden gestellt werden können.
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