Stellt ein Anwalt für 573 Mandanten gleichlautende Anträge auf Information bei einer Behörde, um Gebühren zu verdienen, können diese Anträge nicht als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Maßgeblich für den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge immer das Interesse des Klägers an der verlangten Information – nicht das des Rechtsanwalts.
Mehr lesenGroße Neugier ist noch kein Rechtsmissbrauch. Das hat das Bundesverwaltungsgericht einem Erfinder bescheinigt, der das Bundeswirtschaftsministerium dermaßen mit Fragen überhäuft hatte, dass es weitere Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz ablehnen wollte. Der Tüftler hatte sich geärgert, dass er bei einem Förderprogramm für die Luftfahrtforschung nicht berücksichtigt worden war. Noch offen ließen die Leipziger Richter hingegen den Fall einer pleite gegangenen Werft, die Auskünfte über Subventionen verlangt hatte.
Mehr lesenEine Gebühr in Höhe von 235 Euro für die Herausgabe von Abschriften auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, bei der ein Verwaltungsaufwand von etwa vier Stunden entsteht, ist nicht ermessensfehlerhaft und verletzt nicht das sogenannte Abschreckungsverbot. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 13.10.2020 entschieden und damit in der Revisionsinstanz die Klage eines Journalisten abgewiesen.
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