Mittwoch, 7.12.2022
HOAI-Mindestsätze in Zivilprozessen weiter anwendbar

Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen dürfen Gerichte die Regelung über die Mindesthonorare von Architekten und Ingenieure weiter anwenden – trotz festgestellten Verstoßes gegen Europarecht. Dieses steht dem Bundesgerichtshof zufolge einem entsprechenden Vergütungsanspruch im Verhältnis von Privatpersonen nicht entgegen.

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Donnerstag, 2.6.2022
Mindestsätze der HOAI 2013 in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiter anwendbar

Die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar. Dies gelte unbeschadet der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden habe, dass das Vorsehen verbindlicher Honorare in der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoße, so der Bundesgerichtshof.

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Dienstag, 18.1.2022
Gerichte dürfen unionsrechtswidrige HOAI-Mindestsatz-Regelung anwenden

Trotz bereits festgestellter Unionsrechtswidrigkeit der Deutschen Regelung über die Mindesthonorare von Architekten sind nationale Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet, diese Regelung der HOAI unangewendet zu lassen. Die geschädigte Partei habe aber gegebenenfalls Anspruch auf Schadenersatz, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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