Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen dürfen Gerichte die Regelung über die Mindesthonorare von Architekten und Ingenieure weiter anwenden – trotz festgestellten Verstoßes gegen Europarecht. Dieses steht dem Bundesgerichtshof zufolge einem entsprechenden Vergütungsanspruch im Verhältnis von Privatpersonen nicht entgegen.
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