Donnerstag, 2.6.2022
Mindestsätze der HOAI 2013 in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiter anwendbar

Die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar. Dies gelte unbeschadet der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden habe, dass das Vorsehen verbindlicher Honorare in der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoße, so der Bundesgerichtshof.

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Antidiskriminierungsrichtlinie gilt auch für gewählte Vorsitzende einer Arbeitnehmerorganisation

Eine in der Satzung einer Arbeitnehmerorganisation für die Wählbarkeit in das Amt des Vorsitzenden dieser Organisation vorgesehene Altersgrenze fällt in den Geltungsbereich der Antidiskriminierungsrichtlinie. Für die Anwendung dieser Richtlinie ist es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unerheblich, dass es sich dabei um ein politisches Amt handelt und die betreffende Person in dieses Amt gewählt wird.

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