Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung. Die Aufgaben werden laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen, weshalb Schadensersatzansprüche einzelner Anleger gegen die BAFin ausgeschlossen seien. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des Wirecard-Skandals sei auch nicht feststellbar.
Mehr lesenDie an der Wirecard-AG beteiligten Aktionäre haben keinen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch in vier Verfahren die Klagen abgewiesen. Die BaFin nehme ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger, so die Begründung des Gerichts.
Mehr lesenDie Bundesregierung will Anleger in Zukunft besser schützen. Dafür hat sie heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. "Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dazu.
Mehr lesenIm milliardenschweren Betrugsskandal beim früheren Börsenliebling Wirecard haben die Aufsichtsbehörden Fehler gemacht – das hat inzwischen auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz eingeräumt. Jetzt krempelt der SPD-Politiker die Finanzaufsicht Bafin um: neue Chefetage, mehr Fachwissen, straffere Strukturen. "Ich will eine Finanzaufsicht mit Biss, ich will eine harte Kontrolle der Finanzmärkte", kündigte der Vizekanzler am 02.02.2021 an.
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