Wirecard-Anleger haben keine Ansprüche gegen BaFin

Die an der Wirecard-AG beteiligten Aktionäre haben keinen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch in vier Verfahren die Klagen abgewiesen. Die BaFin nehme ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger, so die Begründung des Gerichts.

Erhebliche Verluste nach Insolvenz

Die Kläger hatten sich vor dem sogenannten Wirecard-Skandal als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt. Infolge der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2020 erlitten sie erhebliche Verluste. Die Kläger haben nun von der BaFin Schadenersatz in unterschiedlicher Höhe von rund 3.000 Euro bis rund 60.000 Euro verlangt. Sie sind der Meinung, die beklagte BaFin habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG sei die Behörde nicht ausreichend nachgegangen.

Kein Drittschutz bei Verletzung von Amtspflichten

Die Richter der Amtshaftungskammer haben in der Verhandlung ausgeführt, dass im Wirecard-Skandal keine Schadenersatzsprüche von Anlegern gegen die BaFin bestehen. Nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften nehme die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger. "Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der BaFin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz", erklärte der Vorsitzende. Die schriftlichen Gründe will das Gericht in den nächsten Wochen vorlegen.

Amtshaftungskammer und 8. Zivilkammer einer Meinung

Mit ihren Urteilen ist die Amtshaftungskammer des LG Frankfurt am Main einer bereits am 05.11.2021 ergangenen Entscheidung der 8. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main (Az.: 2-08 O 98/21) gefolgt. Diese hatte eine Klage eines Anlegers von Wirecard-Aktien gegen die BaFin ebenfalls abgewiesen.

Befangenheitsantrag gegen Richter der Kammer gestellt

Die Amtshaftungskammer des LG Frankfurt am Main hatte ursprünglich vorgesehen, am Mittwoch über rund weitere 60 Verfahren von Wirecard-Anlegern gegen die BaFin zu verhandeln. Die Kanzlei, welche diese weiteren Anleger vertritt, habe aber jüngst einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt. Ihm sei nicht stattgegeben worden, so das LG. Daraufhin hätten diese Anwälte der Anleger einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Kammer gestellt.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.01.2022 - O 65/21

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2022.