Bundesregierung will Anlegerschutz verbessern

Die Bundesregierung will Anleger in Zukunft besser schützen. Dafür hat sie heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. "Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dazu.

Verbot von Blindpool-Anlagen

Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sogenannte Blindpool-Anlagen), werden nach der geplanten Neuregelung künftig verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Vertrieb nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler

Der Vertrieb von Vermögensanlagen soll nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen dürfen. Damit werde gewährleistet, so das Ministerium, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger berücksichtigt und geprüft wird.

Bessere Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten

Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden nach dem Entwurf verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Stärkung des Produktinterventionsverfahrens der BaFin

Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), soll die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit werde das Produktinterventionsverfahren der BaFin gestärkt, betont das Bundesfinanzministerium.

Mehr Transparenz durch Veröffentlichungen auf BaFin-Website

Um die Transparenz für Anleger weiter zu erhöhen, sollen Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) nach der Neuregelung künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.

Maßnahmenpaket abschließend umgesetzt

Der Gesetzentwurf setze das "Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes" abschließend um, so das Bundesfinanzministerium, das das Paket im August 2019 gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium vorgelegt hatte.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2021.