Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG, der dies anordnet, ist nicht verfassungswidrig, entschied das FG Münster in einem Musterverfahren, ließ aber die Revision zum BFH zu.
Mehr lesenFür Klagen, die die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale betreffen, sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden, so das FG Münster in einem PKH-Verfahren.
Mehr lesenAb morgen können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt hat. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine dafür entwickelte Onlineplattform beantragt werden.
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