Donnerstag, 2.5.2024
Energiepreispauschale ist steuerpflichtig

Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG, der dies anordnet, ist nicht verfassungswidrig, entschied das FG Münster in einem Musterverfahren, ließ aber die Revision zum BFH zu.

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Montag, 2.10.2023
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Für Klagen, die die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale betreffen, sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden, so das FG Münster in einem PKH-Verfahren.

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Dienstag, 14.3.2023
Studierende können Energiepreispauschale ab 15. März beantragen

Ab morgen können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt hat. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine dafür entwickelte Onlineplattform beantragt werden.

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