Für Klagen, die die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale betreffen, sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden, so das FG Münster in einem PKH-Verfahren.
Mehr lesenAb morgen können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt hat. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine dafür entwickelte Onlineplattform beantragt werden.
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