Studierende können Energiepreispauschale ab 15. März beantragen

Ab morgen können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt hat. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine dafür entwickelte Onlineplattform beantragt werden.

Frist von sechseinhalb Monaten für Antragstellung

Für den Antrag über die Plattform seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich, heißt es in der Antwort. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Das "Studierenden-Energiepreispauschalengesetz" trat am 21.12.2022 in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen. 

Redaktion beck-aktuell, 14. März 2023.