Ab morgen können Studierende sowie
Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies geht
aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt hat. Die
200-Euro-Einmalzahlung könne über eine dafür entwickelte Onlineplattform
beantragt werden.
Frist von sechseinhalb
Monaten für Antragstellung
Für den Antrag über die Plattform seien die von
der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto
erforderlich, heißt es in der Antwort. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei
eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten
Ausbildungsstätten getestet worden sei. Das "Studierenden-Energiepreispauschalengesetz" trat am 21.12.2022 in Kraft. Ziel
sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer
Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund
3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen.
Redaktion beck-aktuell, 14. März 2023.
Zum Thema im Internet
Zahlreiche Informationen finden Sie auf der von der Bundesregierung eingerichteten Webseite https://www.einmalzahlung200.de/.
Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5856) und die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/5643) finden Sie als pdf-Dokumente auf der Website des Deutschen Bundestages.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Meldung vom 22.11.2022, becklink 2025414