Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Für Klagen, die die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale betreffen, sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden, so das FG Münster in einem PKH-Verfahren.
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