Mittwoch, 18.10.2023
Bauhandwerkersicherung: Ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar

Die umstrittene Frage, ob für die vorläufige Vollstreckung einer Bauhandwerkersicherung selbst wiederum eine Sicherheit geleistet werden muss, hat das OLG Schleswig nunmehr verneint. Dies stehe auch im Interesse der Liquidität des Bauunternehmers.

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Freitag, 9.12.2022
Prüfungsumfang bei Streit um Bauhandwerkersicherung

Für umstrittene Nachträge aus einem VOB-Bauvertrag kann die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit verlangt werden. Ob dabei insbesondere wirksame Anordnungen des Auftraggebers vorliegen, die Grund für einen zusätzlichen Vergütungsanspruch geben, ist laut Bundesgerichtshof vom Gericht festzustellen. Dagegen sei die Höhe der Vergütung als Grundlage der geforderten Sicherheit vom Auftragnehmer lediglich schlüssig darzulegen.

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Freitag, 2.7.2021
Widersprechende Entscheidungen bei Bauhandwerkersicherung in Kauf zu nehmen

Steht eine Honorarrückerstattungsklage einer Sicherungsforderung des Unternehmers gegenüber, kann das Gericht bei Spruchreife über den Sicherungsanspruch entscheiden, auch wenn die Honorarklage wegen Mängelrügen noch offen ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass vom Grundsatz, widersprechende Entscheidungen in einer Sache zu vermeiden, hinsichtlich des Sicherungsanspruchs des Werkunternehmers eine Ausnahme zu machen ist. Der Gesetzgeber räume diesem gegenüber den Rechten des Bestellers ausdrücklich einen Vorrang ein, um den Auftragnehmer vor dem Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen.

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Freitag, 30.4.2021
Verjährungsbeginn der Bauhandwerkersicherung erst mit Geltendmachung

Ein Bauhandwerker kann auch noch fünf Jahre nach Auftragserteilung eine Sicherung für seinen Vergütungsanspruch vom Besteller fordern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährung dieses sogenannten verhaltenen Anspruchs erst mit seiner Geltendmachung beginnt – nicht mit seinem Entstehen bei Vertragsschluss.

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