Freitag, 2.7.2021
Widersprechende Entscheidungen bei Bauhandwerkersicherung in Kauf zu nehmen

Steht eine Honorarrückerstattungsklage einer Sicherungsforderung des Unternehmers gegenüber, kann das Gericht bei Spruchreife über den Sicherungsanspruch entscheiden, auch wenn die Honorarklage wegen Mängelrügen noch offen ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass vom Grundsatz, widersprechende Entscheidungen in einer Sache zu vermeiden, hinsichtlich des Sicherungsanspruchs des Werkunternehmers eine Ausnahme zu machen ist. Der Gesetzgeber räume diesem gegenüber den Rechten des Bestellers ausdrücklich einen Vorrang ein, um den Auftragnehmer vor dem Risiko einer Insolvenz des Bestellers zu schützen.

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