Die Anerkennung der Vaterschaft eines nichtdeutschen Kindes durch einen Vater deutscher Staatsangehörigkeit erfolgt "nicht gezielt gerade zu dem Zweck", die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt zu schaffen, wenn sie auch der Begründung, Fortsetzung oder Vertiefung einer Eltern-Kind-Beziehung dient. Das hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gestern entschieden.
Mehr lesenSechs Mal reiste ein Mann aus Nordrhein-Westfalen nach Wiesbaden, um dort bei einem Notar die Vaterschaft für die Kinder unterschiedlicher ausländischer Frauen anzuerkennen. Es sind verdächtige, aber bislang nicht strafbare Vorgänge, über die das nordrhein-westfälische Justizministerium und Experten berichten.
Mehr lesenThüringens Härtefallkommission kann Flüchtlingen auch künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewähren. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am 16.12.2020 in Weimar. Die Richter wiesen damit eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte. Die Verordnung für die Thüringer Härtefallkommission verstoße nicht gegen die Verfassung.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium erklärt kein Einvernehmen zum Thüringer Landesaufnahmeprogramm für Flüchtlinge von den griechischen Inseln. Dies geht aus einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hervor. "Die Antwort habe ich zur Kenntnis genommen und bin enttäuscht. Im Ministerium wird sie und vor allem ihre Begründung nun geprüft", sagte Justizminister Dirk Adams (Grüne) am 07.08.2020.
Mehr lesenEine Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht den Familiennachzug der ausländischen Mutter zu ihrem minderjährigen deutschen Kind. § 27 Abs. 1a Nr. 1 Alt. 2 AufenthG, der den Familiennachzug ausschließt, sei nämlich nicht anwendbar, so das Bundesverwaltungsgericht, wenn eine leibliche ausländische Mutter zu ihrem minderjährigen Kind zieht, dessen deutsche Staatsangehörigkeit aus der rechtlich wirksamen Anerkennung durch einen deutschen Staatsangehörigen folgt.
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