Verfassungsrichter bestätigen Härtefallregel für Flüchtlinge

Thüringens Härtefallkommission kann Flüchtlingen auch künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewähren. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am 16.12.2020 in Weimar. Die Richter wiesen damit eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte. Die Verordnung für die Thüringer Härtefallkommission verstoße nicht gegen die Verfassung.

Gericht: Kommission spricht lediglich Empfehlungen aus

Die Härtefallkommission, die es auch in anderen Bundesländern gibt, kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, auch wenn sie nach einer Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten. Die Arbeit der Kommission, die in Thüringen seit 2005 besteht, basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz. Die Richter begründeten ihr Urteil vor allem damit, dass die Kommission lediglich Empfehlungen ausspreche, die Entscheidungen würden jedoch vom Migrationsministerium getroffen. Zudem gehe es um Ausnahmeregelungen, sagte Gerichtspräsident Stefan Kaufmann. "Das Handeln der Härtefallkommission ist keine Ausübung von Staatsgewalt."

Urteil fiel nicht einstimmig: Ein Richter votierte dagegen

Dem widersprach Verfassungsrichter Manfred Baldus mit einem Sondervotum. Er vertrat die Ansicht, dass die Kommission behördliche Entscheidungen einleiten könne. Damit gebe es eine rechtliche Abhängigkeit des Ministeriums von der vorgeschalteten Kommission, so Baldus, der Professor an der Universität Erfurt ist. Zudem kritisierte er, dass es bei Härtefallregelungen sogar möglich sei, dass sich die Landesbehörde über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzt.

AfD-Landtagsfraktion zweifelte an Verfassungsmäßigkeit

Die AfD-Landtagsfraktion hatte bei der mehrstündigen Verhandlung ihrer Klage im Oktober 202 Zweifel angemeldet, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien. Unter anderem ging es um die Frage, ob die Kommission Staatsgewalt ausübe und warum ihre Arbeit nicht direkt durch den Landtag kontrolliert werde.

Pro Jahr etwa 129 Fälle

Nach Angaben des Migrationsministeriums wurde in den vergangenen 15 Jahren fast 2.100 Flüchtlingen und anderen Ausländern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Im Durchschnitt würden pro Jahr etwa 129 Fälle behandelt. Es gehe dabei um Einzelfallentscheidungen. Dem Gremium gehören unter anderem Vertreter der Kirchen, der Landesärztekammer sowie der beiden kommunalen Spitzenverbände an.

VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 16.12.2020 - VerfGH 14/18

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2020 (dpa).