Weil eine Mutter unzufrieden mit dem Pflichtverteidiger ihres 17-jährigen Sohnes war, beantragte sie seine Entpflichtung. Der BGH hat das abgelehnt: Auf ihr fehlendes Vertrauen in den Verteidiger komme es nicht an.
Mehr lesenAb wann soll das Jugendstrafrecht greifen? Die CSU schlägt ein neues "Verantwortungsverfahren" extra für strafunmündige Kinder vor – und fordert härtere Strafen bei bestimmten Delikten.
Mehr lesenEin Schüler tötet in Unterfranken einen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Bei der Frage, ob es Mord oder Totschlag war, folgte das LG Würzburg jetzt der Ansicht der Staatsanwaltschaft und Nebenklage – und verurteilte den Jugendlichen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes.
Mehr lesenDas Amtsgericht Kassel hat einen 19-jährigen Feuerwehrmann für schuldig befunden, selbst drei Brände gelegt zu haben, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können. Durch die Brände sei ein Gesamtschaden von mehr als 17.000 Euro entstanden. Das Gericht hat die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in denen der Mann der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt wird.
Mehr lesenWird ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe verurteilt, kann das Gericht daneben anordnen, dass er für den angerichteten Schaden Wertersatz leisten muss. Das gilt laut Bundesgerichtshof unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Die Richter sollen darüber entscheiden können, ob die Geldforderung eingetrieben werden kann oder ob davon die Strafvollstreckung der Haft abhängen soll.
Mehr lesenWegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen hat das Landgericht Heidelberg einen 14-Jährigen heute zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass das Opfer am 24.02.2021 in ein Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt wurde. Der Angeklagte stach dort nach Ansicht des Gerichts mit Tötungsabsicht mit einem Messer insgesamt sieben Mal in den Rücken und Halsbereich des arg- und wehrlosen Jungen.
Mehr lesenWer als Jugendlicher Vermögensstraftaten begeht, muss damit rechnen, dass das Strafgericht die Taterträge einzieht. Der Jugendrichter hat dem Großen Senat für Strafsachen zufolge keinerlei Ermessen bei der Frage, ob die Vermögensabschöpfung erfolgt oder nicht. Das gelte selbst dann, wenn der jugendliche Delinquent inzwischen entreichert und vermögenslos geworden sei.
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