Teenager wegen Mordes an Jungen zu neun Jahren Haft verurteilt

Wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen hat das Landgericht Heidelberg einen 14-Jährigen heute zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass das Opfer am 24.02.2021 in ein Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt wurde. Der Angeklagte stach dort nach Ansicht des Gerichts mit Tötungsabsicht mit einem Messer insgesamt sieben Mal in den Rücken und Halsbereich des arg- und wehrlosen Jungen.

Mordmerkmal Heimtücke

Der 13-Jährige starb wenig später vor Ort. Das Gericht nannte als Mordmerkmal Heimtücke. Der nun verurteilte Jugendliche bestritt die Tat anfangs, gestand sie später jedoch. Der tödliche Angriff mit einem Küchenmesser erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte. Vor allem, weil Opfer und Täter sehr jung sind. Am Tatort hielt sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen auf, über dessen Rolle viel spekuliert wird. Offiziell hieß es lediglich, das Motiv für die tödliche Messerattacke sei Eifersucht gewesen. Auch in seiner Mitteilung zum Urteil nimmt das Gericht keine Stellung zu den Beweggründen des Verurteilten. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Zuvor Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Heidelberg, Urteil vom 10.12.2021

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2021 (dpa).