Mordmerkmal Heimtücke
Der 13-Jährige starb wenig später vor Ort. Das Gericht nannte als Mordmerkmal Heimtücke. Der nun verurteilte Jugendliche bestritt die Tat anfangs, gestand sie später jedoch. Der tödliche Angriff mit einem Küchenmesser erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte. Vor allem, weil Opfer und Täter sehr jung sind. Am Tatort hielt sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen auf, über dessen Rolle viel spekuliert wird. Offiziell hieß es lediglich, das Motiv für die tödliche Messerattacke sei Eifersucht gewesen. Auch in seiner Mitteilung zum Urteil nimmt das Gericht keine Stellung zu den Beweggründen des Verurteilten. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Zuvor Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert
Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.