Mitschüler getötet: 15-Jähriger wegen Mordes verurteilt

Ein Schüler tötet in Unterfranken einen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Bei der Frage, ob es Mord oder Totschlag war, folgte das LG Würzburg jetzt der Ansicht der Staatsanwaltschaft und Nebenklage – und verurteilte den Jugendlichen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes.

Denn: Der Kopfschuss sei von hinten gekommen. Deswegen sei das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht, so das LG (Urteil vom 05.08.2024 - JK KLs 803 Js 17245/23 jug.). 

Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand dies zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.

Die Eltern des getöteten Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Der Verteidiger beantragte hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt.

Zunächst auch "Mordlust" im Raum

Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt. Über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin jedoch nicht mehr aufrecht.

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor.

LG Würzburg, Urteil vom 05.08.2024 - JK KLs 803 Js 17245/23 jug.

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. August 2024 (dpa).