Jun­ger Feu­er­wehr­mann der drei­fa­chen Brand­stif­tung schul­dig

Das Amts­ge­richt Kas­sel hat einen 19-jäh­ri­gen Feu­er­wehr­mann für schul­dig be­fun­den, selbst drei Brän­de ge­legt zu haben, um sich an­schlie­ßend an den Lösch­ar­bei­ten be­tei­li­gen zu kön­nen. Durch die Brän­de sei ein Ge­samt­scha­den von mehr als 17.000 Euro ent­stan­den. Das Ge­richt hat die Ent­schei­dung über die Ver­hän­gung einer Ju­gend­stra­fe für zwei Jahre zur Be­wäh­rung aus­ge­setzt, in denen der Mann der Auf­sicht und Lei­tung eines Be­wäh­rungs­hel­fers un­ter­stellt wird.

Täter woll­te Team­fä­hig­keit beim Lö­schen be­wei­sen

Der An­ge­klag­te hatte ein­ge­räumt, im Ok­to­ber und No­vem­ber 2022 ein Bü­cher­haus, eine Schutz­hüt­te sowie einen Sta­pel Holz­stäm­me an­ge­zün­det zu haben. Er habe auf­grund eines Wohn­ort­wech­sels auch die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr ge­wech­selt, er­klär­te der 19-Jäh­ri­ge. "Ich hatte Sorge, dass ich da kei­nen An­schluss finde." Er habe bei den auf die Brand­stif­tun­gen fol­gen­den Ein­sät­ze der neuen Feu­er­wehr-Grup­pe seine Team­fä­hig­keit be­wei­sen wol­len. Bei den Taten habe er unter Al­ko­hol­ein­fluss ge­stan­den. Er sei an­ge­hei­tert und ge­dan­ken­los ge­we­sen.

Ent­schei­dung über Ver­hän­gung einer Ju­gend­stra­fe aus­ge­setzt

Da der An­ge­klag­te die Taten als Her­an­wach­sen­der be­gan­gen hatte, wurde der Fall vor dem Ju­gend­schöf­fen­ge­richt ver­han­delt. Die­ses habe je­doch nicht mit Si­cher­heit fest­stel­len kön­nen, ob in den Straf­ta­ten schäd­li­che Nei­gun­gen von einem Um­fang her­vor­ge­tre­ten sind, dass eine Ju­gend­stra­fe er­for­der­lich sei, er­klär­te der Vor­sit­zen­de Rich­ter. Das Ge­richt stütz­te sich bei sei­ner Ent­schei­dung auf § 27 JGG. Darin heißt es, dass ein Rich­ter die Schuld eines Ju­gend­li­chen fest­stel­len, aber die Ent­schei­dung über die Ver­hän­gung einer Ju­gend­stra­fe für eine zu be­stim­men­de Be­wäh­rungs­zeit aus­set­zen kann. Soll­te der Ju­gend­li­che in­ner­halb die­ser Zeit gegen Be­wäh­rungs­auf­la­gen ver­sto­ßen, kann das Ge­richt in einem neuen Ver­fah­ren eine Ju­gend­stra­fe ver­hän­gen. So­wohl die Staats­an­walt­schaft Kas­sel als auch die Ver­tei­di­gung hat­ten vor­lie­gend auf eine ein­jäh­ri­ge Ju­gend­stra­fe auf Be­wäh­rung plä­diert. Beide Sei­ten er­klär­ten spä­ter, auf Rechts­mit­tel zu ver­zich­ten. Damit ist das Ur­teil rechts­kräf­tig.

AG Kassel, Urteil vom 12.04.2023

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2023 (dpa).

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