Junger Feuerwehrmann der dreifachen Brandstiftung schuldig

Das Amtsgericht Kassel hat einen 19-jährigen Feuerwehrmann für schuldig befunden, selbst drei Brände gelegt zu haben, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können. Durch die Brände sei ein Gesamtschaden von mehr als 17.000 Euro entstanden. Das Gericht hat die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in denen der Mann der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt wird.

Täter wollte Teamfähigkeit beim Löschen beweisen

Der Angeklagte hatte eingeräumt, im Oktober und November 2022 ein Bücherhaus, eine Schutzhütte sowie einen Stapel Holzstämme angezündet zu haben. Er habe aufgrund eines Wohnortwechsels auch die Freiwillige Feuerwehr gewechselt, erklärte der 19-Jährige. "Ich hatte Sorge, dass ich da keinen Anschluss finde." Er habe bei den auf die Brandstiftungen folgenden Einsätze der neuen Feuerwehr-Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen wollen. Bei den Taten habe er unter Alkoholeinfluss gestanden. Er sei angeheitert und gedankenlos gewesen.

Entscheidung über Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt

Da der Angeklagte die Taten als Heranwachsender begangen hatte, wurde der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Dieses habe jedoch nicht mit Sicherheit feststellen können, ob in den Straftaten schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich sei, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf § 27 JGG. Darin heißt es, dass ein Richter die Schuld eines Jugendlichen feststellen, aber die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für eine zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen kann. Sollte der Jugendliche innerhalb dieser Zeit gegen Bewährungsauflagen verstoßen, kann das Gericht in einem neuen Verfahren eine Jugendstrafe verhängen. Sowohl die Staatsanwaltschaft Kassel als auch die Verteidigung hatten vorliegend auf eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung plädiert. Beide Seiten erklärten später, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

AG Kassel, Urteil vom 12.04.2023

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2023 (dpa).