Die Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit hat grds. keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Rechtsmittelfrist. Anders liegt es, wenn das Urteil insgesamt nicht klar genug gewesen ist, um die Grundlage für die Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels sowie für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden. (Leitsatz des Verfassers)
BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - XII ZB 275/15, BeckRS 2016, 20405
Mehr lesenDas Bundeskartellamt hat den Verkauf der E-Book-Plattform "tolino" durch die Deutsche Telekom AG an den japanischen Online-Händler Rakuten Inc. gebilligt. Dies teilte die Behörde am 20.01.2017 mit. Die Übernahme bringe keine erheblichen Wettbewerbsbehinderungen mit sich.
Mehr lesen1. Untersuchungsgefangenen dürfen nach § 119 StPO nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung in der Vollzugsanstalt erfordert. Die Auslegung der Vorschrift hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf.
2. Besuche durch Familienangehörige können nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe abgelehnt werden, insbesondere wenn einer Flucht- oder Verdunkelungsgefahr durch die Überwachung des Besuches nicht ausreichend begegnet werden kann. (Leitsätze des Gerichts)
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2016 - 2 Ws 428/16, BeckRS 2016, 110321
Mehr lesenDer ehemalige Vorstandsvorsitzende des Volkswagenkonzerns, Martin Winterkorn, bestreitet ein frühes Wissen um die Abgasmanipulationen in den USA. Jüngste Medienberichte, er habe schon im Juli 2015 Bescheid gewusst, wies Winterkorn am 19.01.2017 im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages zurück. "Das ist nicht der Fall", sagte der 69-Jährige. "Es ist nicht zu verstehen, warum ich nicht frühzeitig und eindeutig über die US-Probleme informiert worden bin", fügte Winterkorn hinzu. Den Begriff "defeat device" (Abschalteinrichtung) habe er "sicher nicht vor September 2015" gehört.
Mehr lesenEine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, hat dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 23.11.2016 entschieden (Az.: 2 K 2581/14).
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat die Revision eines 29-Jährigen gegen seine Verurteilung wegen des Betriebs der Videostreaming-Plattformen "kinox.to" und "kino.to" als unbegründet verworfen (Beschluss vom 11.01.2017, Az.: 5 StR 164/16). Er bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig, das eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verhängt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen hatte. Das LG hatte dem Angeklagten unter anderem eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Fall "kinox.to") und Beihilfe hierzu (Fall "kino.to") sowie Beihilfe zur Computersabotage zur Last gelegt.
Mehr lesenDas Vereinigte Königreich und Gibraltar sind für die Zwecke des freien Dienstleistungsverkehrs als ein einziger Mitgliedstaat anzusehen, so dass die Dienstleistungsfreiheit auf die Erbringung von Dienstleistungen zwischen ihnen nicht anwendbar ist. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 19.01.2017 (Az.: C-591/15). Im Ausgangsstreit moniert ein gibraltarischer Wirtschaftsverband, dass auch Glücksspielanbieter mit Sitz in Gibraltar im Vereinigten Königreich eine Fernglücksspielabgabe zahlen müssen.
Mehr lesenSogenannte Sharehoster sind bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Diese Ansicht vertrat das Oberlandesgericht München am 19.01.2017 in einer mündlichen Verhandlung. Da die Betreiber solcher Online-Speicherplätze die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien sie nicht als Täter zu behandeln, stellte das Gericht am 19.01.2017 klar. Von einem möglichen Rechtsbruch wegen Urheberrechtsverstößen hätten die Betreiber zuvor ebenfalls keine Kenntnis. Die Shareholder seien aber dazu verpflichtet, die Inhalte auf der Plattform mit Blick auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Ein Urteil soll erst in einigen Wochen ergehen (Az: 29 U 1818/16, 29 U 1819/16, 29 U 1797/16, 29 U 1799/16, 29 U 2874/16 und 29 U 3735/16).
Mehr lesenIn einem offenen Brief an den türkischen Justizminister Bekir Bozdağ fordert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 18.01.2017 ein faires Verfahren für die wegen des Vorwurfs der Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen in der Türkei inhaftierten türkischen Rechtsanwälte. Die Ermittlungen müssten so durchgeführt werden, dass sie rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen.
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