LG Duisburg: Bewährungsstrafe für Aussteiger aus dem Rocker-Club "Satudarah"

Ein Aussteiger aus dem Rocker-Club "Satudarah" ist am 20.02.2017 wegen Drogen- und Waffengeschäften vom Duisburger Landgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dabei gewährten die Richter dem 47-Jährigen als Kronzeugen einen erheblichen Strafnachlass.

Angaben trugen zu bundesweitem Verbot des Clubs bei

In über 15 Strafverfahren hatte der Mann gegen die Rocker-Gruppe ausgesagt. Auch am inzwischen rechtskräftigen bundesweiten Verbot des Clubs war er mit seinen Angaben maßgeblich beteiligt. Das sei das mit Abstand mildeste Urteil, das die Richter je bei Drogengeschäften in dieser Größenordnung verhängt hätten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Prozess aus Angst vor Racheakten besonders gesichert

Aus Angst vor Racheakten gegen den "Satudarah"-Aussteiger hatte das Gericht die Verhandlung eigens in das besonders gesicherte Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf verlegt. Zur Verhandlung erschienen jedoch keine Zuschauer, die sich als Rocker zu erkennen gaben.

Angeklagter hat trotz Zeugenschutzprogramms Angst vor Vergeltung

Der Angeklagte befindet sich seit 2013 im Zeugenschutzprogramm. Dennoch sagte er: "Ich bin in Lebensgefahr. Auf mich ist mit Sicherheit ein Kopfgeld ausgesetzt worden." Der frühere Fremdenlegionär hatte sich nach seiner Rückkehr ins Ruhrgebiet der Gang "Brotherhood" angeschlossen, aus der schließlich das Duisburger Chapter des "MC Satudarah" hervorgegangen war.

LG Duisburg, Urteil vom 20.02.2017

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2017 (dpa).

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