ZD-Aktuell 2023, 01069 Das VG Hannover hat mit Urteil v. 8.2.2023 (10 A 6199/20 ; ZD wird die Entscheidung mAnm Kranig veröffentlichen) eine Anordnung der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) Niedersachsen, mit der sie Amazon aufgegeben hatte, die „ununterbrochene jeweils aktuelle und minutengenaue Erhebung und Verwendung bestimmter Beschäftigtendaten“ zu unterlassen, für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung gab die LfD u. a. an, dass die Verpflichtung von Amazon, dass alle Mitarbeitenden im Logistikzentrum in Winsen (Luhe) Handscanner nutzen müssen, die die Arbeitsgeschwindigkeit aufzeichnen, „in schwerwiegender Art und Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Beschäftigten eingreife“.