ZD-Aktuell 2023, 01067 Auf Vorlage eines bulgarischen Strafgerichts hat der EuGH (Urt. v. 23.1.2023 – C-205/21; ZD wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) entschieden, dass die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller Personen, die einer vorsätzlichen Offizialstraftat beschuldigt werden, unzulässig ist.