Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert Gesetzgeber und Verwaltung für neue
Datenerhebungen, die zu oft rechtswidrig sind.
Die aktuellen Urteile des BVerfG und des BVerwG zeigen, wie wichtig eine Beratung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ist. Das BVerwG hat gestern entschieden, dass digitale Datenträger von Geflüchteten, wie beispielsweise Handys, nicht einfach pauschal ausgewertet werden dürfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss stattdessen zunächst die vorhandenen Erkenntnisse und Dokumente berücksichtigen. Wenige Stunden vorher hat das BVerfG der automatisierten Datenanalyse durch die Polizei in ihrer jetzigen Form eine Absage erteilt.