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Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework auf dem Prüfstand

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in einer kürzlich stattgefundenen Sitzung die Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-US Data Privacy Framework verabschiedet. Der BfDI begrüßt insgesamt die nunmehr vorgenommenen Verbesserungen, teilt aber auch die vom EDSA festgestellte Kritik.

Die im Vergleich zur Vorgängerübereinkunft, dem sog. Privacy Shield, erzielten Fortschritte adressieren erkennbar die Kritikpunkte des EuGH aus dem Schrems-II-Urteil. Hierzu zählt die Einrichtung eines neuen Rechtsbehelfsmechanismus, mit dem für betroffene Personen in der EU wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Die EU-Kommission hatte den Entwurf zum Angemessenheitsbeschluss am 13.12.2022 veröffentlicht und den EDSA zur Stellungnahme aufgefordert, welche einen erforderlichen Bestandteil im Annahmeprozess des Beschlusses darstellt. Der BfDI beteiligte sich intensiv als Haupt- und Nebenberichterstatter an der Erstellung der EDSA-Stellungnahme.

In seiner Bewertung hat der EDSA der europäischen Datenschutzbehörden zahlreiche kritische Punkte identifiziert, sich aber nicht gegen eine Annahme des Beschlusses durch die EU-Kommission ausgesprochen. Die zentralen Defizite sind einerseits das Festhalten am Instrument der Massenüberwachung (sog. bulk collection) und andererseits die fehlende Transparenz im Rechtschutzverfahren. Auf diese Punkte hat der HmbBfDI bereits in seinem Informationsschreiben aus November 2022 hingewiesen, das auch im Lichte der EDSA-Positionierung unverändert gilt. 

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