ZD-Aktuell 2023,
01068
Ein spanisches Gericht (Audiencia Nacional,
0001196/2022, 09314/2022) hat eine frühere Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) für nichtig erklärt, in der es um den von Kunden begehrten Zugang zu ihren Standortdaten gegenüber dem der Telekommunikationsanbieter ging.