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Spanien: Standortdaten sind personenbezogene Daten

Redaktion
ZD-Aktuell 2023, 01068 Ein spanisches Gericht (Audiencia Nacional, 0001196/2022, 09314/2022) hat eine frühere Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) für nichtig erklärt, in der es um den von Kunden begehrten Zugang zu ihren Standortdaten gegenüber dem der Telekommunikationsanbieter ging.

Die AEPD hatte zuvor argumentiert, dass der Telekommunikationsanbieter Virgin Telco seinen Kunden den Zugang zu ihren Standortdaten verweigern darf. Das Berufungsgericht schloss sich aber (laut PM v. 24.1.2023) den von der Organisation noyb vorgebrachten Argumenten an, dass Standortdaten personenbezogene Daten seien und daher im Rahmen des Auskunftsrechts offengelegt werden müssen. Die Audiencia Nacional hob die ursprüngliche Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde auf. Diese wird nun erneut in der Sache entscheiden.

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