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Einkommen-/Lohnsteuer
   

  • Energiepreispauschale: Geänderte Lohnsteuer-Anmeldung 2022 und geänderte Lohnsteuerbescheinigung 2022

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Die Energiepreispauschale als Einmalzahlung wird in der Regel im September 2022 gewährt. Bezüglich der Lohnsteuerpflicht geben zwei BMF-Schreiben Anwendungshinweise.

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  • Reisekostenrecht: Betriebsstättenbegriff

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 16.2.2022, X R 14/19

     

    Der Mittelpunkt einer betrieblichen Tätigkeit ergibt sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse. Prüfkriterien sind sowohl inhaltliche als auch nach zeitliche Gesichtspunkte (Dauerhaftigkeit) der Tätigkeit.

    Seit 2014 wird die erste Tätigkeitsstätte vorrangig anhand der arbeits-(vertrag-) oder dienstrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bestimmt.

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  • Lohnsteuereinbehalt bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

    Antje Ahlert

     

    Im Fall einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland kann das aufnehmende inländische Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber werden. Aus dieser Stellung als wirtschaftlicher Arbeitgeber ergibt sich unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen eine Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer.

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  • Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF-Schreiben vom 2.8.2022, IV B 8 – S 2303/19/10004 :001; DOK 2022/0641147

     

    Mit dem BMF-Schreiben wird auf die am 7.6.2021 in Kraft getretene Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) reagiert. In der Gesetzesänderung wurden unter anderem die §§ 32a und 41 UrhG in den Katalog der nicht auf Computerprogramme anzuwendenden Vorschriften aufgenommen. Da trotz dieser Änderungen das Urheberrecht an Computerprogrammen weiterhin nicht rechtlich übertragen werden kann, stellt sich bei der entgeltlichen Überlassung an Dritte zur Nutzung grundsätzlich weiterhin die Frage des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG.

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  • Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 17.5.2022, VIII R 26/20

     

    Die private Nutzung eines Firmenwagens löst auf Ebene des Steuerpflichtigen einen geldwerten Vorteil aus. Dieser kann pauschal mithilfe der sog. 1%-Bruttolistenpreisregelung ermittelt werden. Übersteigt der ermittelte geldwerte Vorteil die tatsächlich angefallenen Kosten, so sieht das BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. I 2009, 1326, eine Begrenzung der pauschalen Wertansätze (die sog. Kostendeckelung) vor. Doch – welche Kosten sind beim Leasing eines Fahrzeugs und der Ermittlung des Gewinns mittels Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) anzusetzen?

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  • AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 3.5.2022, IX R 22/19

     

    1. Ist nach dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft streitig, in welcher Höhe dem Erwerber auf die (anteilig miterworbenen) abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens AfA zusteht und in welchem Umfang der auf der Gesellschaftsebene ermittelte und ihm zugerechnete Ergebnisanteil deshalb korrigiert werden muss, ist der Erwerber zum Klageverfahren der Gesellschaft gegen den Feststellungsbescheid notwendig beizuladen.

    2. Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.

    3. Bei der Ermittlung der AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Anteilserwerb erhöhen die dem Anteil entsprechenden Gesellschaftsschulden die Anschaffungskosten des Erwerbers, soweit sie den anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens direkt zugeordnet werden können.

    4. Die Anschaffungskosten des Anteilserwerbers sind, soweit sie den Buchwert der erworbenen Beteiligung übersteigen, den anteilig miterworbenen Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens nach dem Verhältnis der in ihnen ruhenden stillen Reserven einzeln zuzuordnen.

    5. Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist – soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich.

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  • Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch ein privat genutztes Girokonto

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 3.5.2022, IX R 34/19

     

    Die Alchemisten der Antike und des Mittelalters versuchten, durch Vermischung von Stoffen etwas Wertvolles zu erschaffen. Im Steuerrecht führt eine Vermischung dagegen selten zu wünschenswerten Wertsteigerungen, sondern zieht häufig unerwünschte steuerliche Nebenwirkungen nach sich. Doch es gibt Ausnahmen, wie der BFH nun in einem Urteil darlegt.

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  • Häusliches Arbeitszimmer: Werbungskostenabzug bei gemeinsamer Mietzahlung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urteil vom 9.9.2022, 3 K 2483/20 E (Revision zugelassen)

     

    Moderne Beziehungsformen benötigen nicht immer einen Trauschein. Doch wenn in einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft das gemeinsame Haus von beiden Partnern finanziert wird, kann ein Partner dann den vollen Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen?

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  • Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 12.5.2022, VI R 32/20

     

    Hinter dem Wortungetüm „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG) verbergen sich Regeln zur Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Lohnsteuerrechtlich war umstritten, welchem Arbeitgeber solche Leiharbeitnehmer zuzuordnen sind. Eine solche Zuordnung hat z.B. Auswirkung auf die Höhe der als Werbungskosten ansetzbaren Fahrtkosten. Der BFH hat nun einige der strittigen Punkte klargestellt.

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  • Diverse Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer: Rechtsprechungspotpourri

    Christian Thurow

     

    Die Nutzung von Fahrzeugen für steuerrelevante Zwecke sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen, z.B. bei der Ermittlung der abzugsfähigen Kosten oder der Höhe eines geldwerten Vorteils. Es folgt eine kurze Darstellung einiger aktueller Urteile zu diesem Themengebiet.

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  • Zwei Schreiben der Finanzverwaltung zu neuen Entwicklungen bei der Betriebsaufspaltung

    Dr. Martin Weiss

    BMF-Schreiben vom 21.11.2022, IV C 6 – S 2240/20/10006 :002, DOK 2022/1166461; Oberste Finanzbehörden der Länder vom 22.11.2022

     

    Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein einheitliches Unternehmen in zwei rechtlich getrennte Gesellschaften überführt. Hierbei kommt der Besitzgesellschaft (regelmäßig Personengesellschaft) die Funktion der Vermögensverwaltung und der Betriebsgesellschaft (meist Kapitalgesellschaft) die der operativen Betriebsführung zu. Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung ist die personelle Verflechtung. Sie ist gegeben, wenn die an der Besitz- und Betriebsgesellschaft beteiligten natürlichen Personen einen einheitlichen geschäftlichen Bestätigungswillen haben. Das BMF-Schreiben befasst sich mit dem Sonderfall der mittelbaren Beteiligung an der Besitz-Personengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft, und zwar mit dem Zeitpunkt der Berücksichtigung.

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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie (IAP)

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine IAP bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Unerheblich ist, wann die inflationsbezogene Prämie beschlossen oder vereinbart worden ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7.12.2022 auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur IAP eingestellt. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Aussagen praxisgerecht zusammengefasst.

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  • Ermittlung der unter der „Zinsschranke“ (§ 4h EStG) abziehbaren Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft

    Dr. Martin Weiss

    FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2022 – 8 K 8034/21, BeckRS 2022, 34516 (Revision zugelassen)

     

    Ein negativer Zinssaldo – also ein Überschuss an Zinsaufwendungen gegenüber den Zinserträgen – unterliegt den Regelungen zur Zinsschranke. Umstritten ist, in welcher Höhe bei der Berechnung des Zinssaldos Beteiligungserträge bei Organschaften bzw. Mitunternehmerschaften zu berücksichtigen sind.


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  • Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 29.6.2022 – X R 6/20

     

    In der Psychologie sind die positiven Auswirkungen eines sogenannten Belohnungsaufschubs hinlänglich bekannt. Hierbei erfolgt eine Belohnung nicht sofort, sondern verzögert. Der deutsche Fiskus scheint von diesem Effekt noch nicht gehört zu haben, sondern wünscht sich seine Belohnung – in Form von Steuerzahlungen – gerne direkt hier und jetzt. Der BFH dagegen scheint dem Belohnungsaufschub in Form der Zuflussbesteuerung etwas abgewinnen zu können.

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  • Die globale Mindestbesteuerung im europäischen Kontext

    Dr. Alexander Reichl und Lilith Schieweg

    Ihr Wirken ab 2024 im Überblick

     

    Lange stand ihre Umsetzung im Raum – in der 50. Kalenderwoche 2022 wurde nun der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur globalen Mindeststeuer final beschlossen. Danach sollen die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15% ab 2024 erstmalig europaweit wirken. Wir geben einen kurzen Überblick über die Konzeption und Hintergründe der globalen Mindestbesteuerung als zweite Säule der OECD-Vorschläge zur Reformierung der internationalen Steuerlandschaft.

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  • Avalprovisionen als Schuldzinsen

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 31.8.2022 – X R 15/21

     

    Liegt eine Überentnahme vor, so wird der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs. 4a EStG oberhalb der Bagatellgrenze von 2.050 € versagt. Doch was genau sind Schuldzinsen? Mangels einer Legaldefinition dieses Begriffs ist umstritten, ob z.B. die Gebühren für Avalkredite als Schuldzinsen gelten. Der BFH schafft hier nun Klarheit.


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