Montag, 5.1.2026
Kind soll Nachnamen des Stiefvaters tragen: Großzügige Neuregelung greift auch in Altfällen

Eine Mutter will, dass ihr Kind aus einer vergangenen Beziehung – wie sie selbst – künftig den Nachnamen ihres neuen Ehemannes trägt. Dafür reicht es, dass das dem Wohl des Kindes dient. Die alte – strengere – Regelung ist laut OLG Frankfurt a.M. nicht anzuwenden, auch wenn sie bei Antragstellung noch galt.

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Donnerstag, 21.8.2025
Irrtum über Folgen eines Ehevertrags: Steuer kann rückwirkend entfallen

Ein Ehemann hatte im Rahmen des Zugewinnausgleichs GmbH-Anteile an seine Ehefrau übertragen. Anders als vom Steuerberater angenommen, fiel dadurch Einkommensteuer an. Das Paar änderte die Modalitäten, die Steuer sollte so rückwirkend entfallen. Der BFH zog mit.

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Dienstag, 22.11.2022
Energiepreisbremsen sollen rückwirkend ab Januar gelten

Die Bundesregierung will bei der geplanten Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar entlasten. Damit soll eine "finanzielle Entlastungslücke" zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Das geht aus einem am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Bundesfinanz- sowie des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich Energiesparen lohnt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Sie seien "einfach und pauschal".

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Freitag, 10.6.2022
Rückwirkende Anwendung milderer Sanktionen im Energierecht

Die abgemilderten Sanktionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) gelten auch dann bei Verstößen gegen Meldepflichten, wenn der Betreiber die Photovoltaik-Anlage vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen hat. Die rückwirkende Anwendung dieser Regelung ist mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot vereinbar, so der Bundesgerichtshof. Die Normadressaten würden dadurch nicht belastet.

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Mittwoch, 21.4.2021
Geldbuße gegen Rechtsnachfolger kein Fall der Rückwirkung

Die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Nachfolgeunternehmen für Taten des Vorgängers verletzt nicht das strafrechtliche Rückwirkungsverbot. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies für den Fall der Verschmelzung von Firmen nach Inkrafttreten des § 30 Abs. 2a OWiG, obwohl die Tat bereits früher begangen worden war. Es handle sich um eine bloße "Überleitung" des auf dem Vorunternehmen lastenden Bußgelds.

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