Eine slowenische Zeitschrift verglich einen Oppositionspolitiker, indem sie ein Familienbild von ihm Fotoaufnahmen von Joseph Goebbels gegenüberstellte. Die nationalen Gerichte sahen das nicht mehr als von der Pressefreiheit geschützt. Der EGMR sieht das anders: Es komme auf den Kontext an.
Mehr lesen"Spionage im Auftrag des Kremls?" – Das Handelsblatt durfte in seinem Artikel den vagen Verdacht mehrerer Politiker gegenüber der AfD wiedergeben. In formeller Hinsicht verstoße das zwar gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung, darauf kommt es laut dem LG Berlin II aber gar nicht an.
Mehr lesenIm Juni berichtete The Pioneer über die Reaktion Tino Chrupallas auf den Krieg zwischen Israel und Iran. Das LG Berlin II untersagte den Artikel - er habe fälschlicherweise eine einseitige Unterstützung des Irans unterstellt.
Mehr lesenIm Juni 2023 war sie aus den Schlagzeilen der Boulevardpresse kaum wegzudenken: Schlagerstar Helene Fischer hatte im Geheimen ihren heutigen Mann geheiratet, eine Woche vor der Geburt ihrer Tochter. Dabei durfte sogar das Geburtsdatum abgedruckt werden, wie das LG Berlin II entschied.
Mehr lesenMuss eine Staatsanwaltschaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren einer Zeitung den Namen eines Verteidigers nennen? Diese Frage sorgt zurzeit für heftige Diskussionen zwischen der Justiz und den Medien, insbesondere dem Springer-Konzern, berichtet Martin W. Huff.
Mehr lesenMenschen, die sich von Berufs wegen mit den Mächtigen anlegen, bekommen oft ausgefeilte Einschüchterungstaktiken zu spüren. Die EU will Journalistinnen und Aktivisten besser schützen, nun ist die Bundesregierung am Zug. Roger Mann und Tobias Hinderks erklären die Hintergründe.
Mehr lesenBeleidigungen und Drohungen im Internet, symbolische Gräber vor der eigenen Kanzlei – nach NiUS-Artikeln über das Solingen-Attentat hatte eine Asylrechtsanwältin mit zahlreichen Anfeindungen zu kämpfen. Der Artikel sei trotzdem von der Meinungsfreiheit gedeckt, meint das LG Berlin II.
Mehr lesenPolitische Beamte haben eine Schlüsselrolle für die Durchsetzung der Regierungspolitik. Daher kann die Presse aus Sicht des OVG Berlin-Brandenburg nicht verlangen, dass die Gründe für ihre Entlassung nachträglich offengelegt werden.
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