Das beschlossene Arbeitsverbot des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA macht vielen Ländern Sorgen. Nun soll die internationale Justiz aktiv werden. Die UN-Generalversammlung verlangt vom Internationalen Gerichtshof eine Einschätzung zu Israels Verpflichtungen.
Mehr lesenDie rechtliche Bewertung der Parole "From the river to the sea, palestine will be free" fällt je nach Gericht unterschiedlich aus. Eine höchstrichterliche Klärung gibt es nicht – jedenfalls bislang. Denn gegen ein Berliner Strafurteil wurde Revision zum BGH eingelegt.
Mehr lesenDie Parole "From the river to the sea: Palestine will be free" ist der Terrororganisation Hamas zuzuschreiben. Wer sie verwendet, macht sich strafbar, wie eine Berlinerin zu spüren bekam. Das LG Berlin verurteilte sie zu einer Geldstrafe.
Mehr lesenDer IGH hat ein Gutachten vorgelegt, nach dem die israelische Besetzung palästinensischer Gebiete sowie die Siedlungspolitik Israels gegen internationales Recht verstoßen. Israel mache sich faktisch der Annektierung schuldig, heißt es darin.
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