Die Wahl eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers in den Betriebsrat zwingt nicht dazu, ihn nach Ablauf der Befristung weiter zu beschäftigen, sagt das BAG. Für eine Benachteiligung des Arbeitnehmervertreters brauche es schon konkrete Anhaltspunkte.
Mehr lesenDas BAG hatte darüber zu entscheiden, ob für die Betriebsratswahl eines Discounters eine reine Briefwahl angeordnet werden durfte. Und zog hierfür enge Grenzen.
Mehr lesenKönnen Arbeitnehmer in mehreren Betrieben eines Unternehmens bei der Betriebsratswahl abstimmen? Das BAG bejaht das.
Mehr lesenEine Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland kann nicht verhindern, dass bei ihr ein Betriebsrat gebildet wird, wenn sie in Deutschland einen Stationierungsort unterhält – denn dieser sei eine betriebsratsfähige Organisationseinheit, so das LAG Berlin-Brandenburg.
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