Samuel Koch war weder Beschäftigter noch Ehrenamtlicher, als er im Dezember 2010 in der ZDF-Sendung "Wetten, dass...?" verunglückte. Trotzdem könnte er unfallversichert gewesen sein, meint das BSG, überlässt die Prüfung aber der Vorinstanz.
Mehr lesenVor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Jetzt befasst sich die Justiz mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Mehr lesenEinem Eishockey-Spieler wurde zum Verhängnis, dass er zwischen Saison und Sommertraining den Fitness-Trainingsplan seines Clubs eingehalten hatte. Dieser war nicht so verbindlich wie er dachte, und seine Knieverletzung daher auch kein Arbeitsunfall, meint das SG Landshut.
Mehr lesenEin Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch das LSG Sachsen-Anhalt erkennt den Sturz als Arbeitsunfall an: Der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck.
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