15 Jahre nach Stadtarchiv-Einsturz: Verfahren eingestellt

Auf den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten im Jahr 2009 folgte ein Prozessmarathon. Nun wurden die Strafverfahren vom LG Köln gegen die vier verbliebenen Angeklagten gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat das LG Köln einen Schlussstrich gezogen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hätten die für eine Einstellung erforderliche Zustimmung erteilt, teilte das Gericht mit. Sollten die Angeklagten die Auflagen erfüllen, würden die Strafverfahren endgültig eingestellt. Die Geldauflagen wurden auf 5.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro festgesetzt. 

Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Ursache waren damals gravierende Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle, wie das LG später feststellte. In unmittelbarer Nähe sei eine 27 Meter tiefe Baugrube durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand vollgelaufen. Dem Archiv wurde auf diese Weise der Boden entzogen.

Der Fall ging bis zum BGH

Das LG erklärte, den Angeklagten habe "lediglich" eine mittelbare Verantwortlichkeit für die Havarie der Baugrube zum Vorwurf gemacht werden können. Für den unmittelbaren Schaden seien vielmehr zwei einst Mitangeklagte, ein Baggerfahrer und ein Polier, in der mutmaßlichen Verantwortung. Beide könnten aber nicht mehr verfolgt werden: Der Baggerfahrer sei verstorben und der Polier wegen einer Erkrankung während der Hauptverhandlung 2018 verhandlungsunfähig geworden.

In den Strafverfahren am LG Köln mussten sich zwei Bauleiter verantworten, die 2018 vom Vorwurf der zweifachen fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden waren. Zwei weitere Angeklagte, ein Oberbauleiter und ein von den örtlichen Verkehrsbetrieben mit der Bauüberwachung beauftragter Mann, waren 2018 und 2019 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

Der BGH hatte 2021 Freisprüche und Verurteilungen aufgehoben und an das LG Köln zurückverwiesen (Beschluss vom 13.10.2021 - 2 StR 418/19).

LG Köln

Redaktion beck-aktuell, js, 6. August 2024 (dpa).