Freisprüche zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben
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Zwei ehemalige Bauleiter müssen sich erneut für den Tod zweier Menschen beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor dem Strafgericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch Nachmittag die Freisprüche des Landgerichts Köln auf. Die beiden Angeklagten waren als Bauleiter für die Errichtung der Schlitzwand beziehungsweise den Aushub der Baugrube verantwortlich.

"Mangelnde Kausalität"

An einem Mittag im März 2009 war das Kölner Stadtarchiv im Zuge des U-Bahn-Baus eingestürzt – in den Trümmern zweier Nachbargebäude kamen zwei junge Männer ums Leben. Neun Jahre später – kurz vor der absoluten Verjährung – gelangte das LG Köln zu dem Schluss, Ursache sei die Havarie der rund 27 Meter tiefen Baugrube gewesen. Deren seitliche Schlitzwand, die das Eindringen von Grundwasser verhindern sollte, sei nicht fachgerecht erstellt worden. Zwei Bauleitern unterstellte die Strafkammer zwar Sorgfaltspflichtverletzungen, sprach sie aber mangels Kausalität vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

"Gehäufte Zwischenfälle ignoriert"

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft kippte nun der 2. Strafsenat in Karlsruhe die Freisprüche. Nach seiner Ansicht hat die Strafkammer in der Domstadt am Rhein bei der Bestimmung der Sorgfaltspflichten maßgebende Umstände – insbesondere die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle sowie die fehlende Abstimmung der Abteilungen untereinander – außer Betracht gelassen. Eine andere Strafkammer des LG Köln muss deshalb den Fall neu aufrollen.

Auch Bundesanwaltschaft für Verurteilung

In der mündlichen Verhandlung am BGH hatte am 07.07.2021 auch eine Vertreterin des Generalbundesanwalts auf eine "gesteigerte Sorgfaltspflicht" der Bauleiter hingewiesen. Dieser seien die Bauleiter trotz der Warnzeichen an der Baugrube nicht nachgekommen. Ähnlich äußerte sich einer der beiden Nebenkläger, Halbbruder eines der Todesopfer, der eigens nach Karlsruhe angereist war. Die Strafverteidigerin Barbara Livonius hatte dies in Abrede gestellt. Über die Rechtsmittel eines Bauüberwachers und eines Oberbauleiters, die zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, entscheidet der BGH gesondert.

BGH, Urteil vom 13.10.2021 - 2 StR 418/19

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 13. Oktober 2021.