Der Prozess gegen einen Bauüberwacher nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs und zweier angrenzender Wohngebäude wegen fahrlässiger Tötung muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das auf eine Bewährungsstrafe lautende Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Die LG-Richter hätten das Urteil nicht mehr schriftlich abfassen dürfen, nachdem sie in einem anderen Verfahren als Zeugen zum selben Tatgeschehen vernommen worden waren.
Mehr lesenAuch ein zweiter Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern vor 13 Jahre muss noch einmal ganz von vorn geführt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob bereits im Oktober die Verurteilung eines ehemaligen Oberbauleiters wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich auf, wie aus dem heute veröffentlichten Beschluss vom 13.10.2022 hervorgeht.
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