Haft für zwei Klimaaktivistinnen nach Aktionen auf Sylt

Wegen einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt sind zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden - ohne Bewährung. Es habe an einer positiven Sozialprognose gemangelt, so das AG Niebüll.

Eine 24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs sieben Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Richterin am AG Niebüll, Larissa Herzog. Zudem bekam eine 22 Jahre alte Aktivistin eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung (Urteil vom 06.12.2024 - 16 Ds 107 Js 16964/23). 

Die Freiheitsstrafen seien nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, weil es dazu nach der Begründung des Gerichts an einer positiven Sozialprognose gefehlt habe. Eine solche sei nur gegeben, wenn die verurteilte Person künftig ein straffreies Leben führen werde. Dafür gab es hier nach der Begründung des Gerichts keine Anhaltspunkte, weil die beiden zu Freiheitsstrafen verurteilten Aktivistinnen solche Aktionen weiterhin für notwendig hielten.

Ferner wurden ein 44-jähriger und ein 62-jähriger Aktivist zu Geldstrafen von 2.100 Euro beziehungsweise 1.400 Euro verurteilt. Die Richterin folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. In das Strafmaß der vier Aktivisten sei auch die unterschiedliche strafrechtliche Vorbelastungen eingeflossen sowie die Qualität der Tatbeiträge. Die beiden Männer, die zu Geldstrafen verurteilt worden sind, hätten sich von einer Begehung ähnlicher Taten losgesagt, so die Richterin. Das gelte für die Frauen nicht, die nun in Haft müssen. Zugunsten der Angeklagten sei jedoch berücksichtigt worden, dass Klimaschutz Ziel der Taten gewesen sei.

Ein weiterer 29 Jahre alter Angeklagter wurde freigesprochen, da er nicht an der Tat auf dem Flughafen beteiligt, sondern als Fotojournalist vor Ort gewesen sei. Ebenso wurde einer 28-Jährigen eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen. Gegen sie werde allerdings ein anderes Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin geführt.

Aktionen auf Sylt gegen Flugzeug und Golfplatz keine Einzelfälle

Zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft den sechs Angeklagten vorgeworfen, an zwei Aktionen im Juni 2023 beteiligt gewesen zu sein. Zunächst hätten sie sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens Sylt verschafft und dort ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht und verschiedene Banner angebracht. Dabei entstand den Angaben nach ein Sachschaden in Höhe von mindestens einer Million Euro an dem Flugzeug und etwa 3.700 Euro am zerschnittenen Zaun. "Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden", betonte die Richterin.

Acht Tage später sollen die Angeklagten dann auf dem Golfplatz des Hotels Budersand in Sylt-Hörnum mehrere Löcher gegraben sowie einen Baum und mehrere kleine Blumen als Protestaktion gepflanzt haben. Dabei sei ein Schaden von gut 1.600 Euro entstanden.

Das Urteil erging wegen der Aktion auf dem Flugplatz - das Verfahren um den Protest auf dem Golfplatz wurde eingestellt, weil die dort zu erwartenden Sanktionen im Vergleich zur anderen Aktion nicht erheblich ins Gewicht gefallen seien.

Immer wieder machen die Umweltaktivisten mit Farbattacken und Blockaden auf sich aufmerksam. Allein in Berlin - als Regierungssitz häufig Schauplatz von Aktionen der Letzten Generation – gab es 2023 an die 2.000 Klimaprotest-Verfahren.

AG Niebüll, Urteil vom 06.12.2024 - 16 Ds 107 Js 16964/23

Redaktion beck-aktuell, gk, 6. Dezember 2024 (dpa).