Dienstag, 13.9.2022
Auflösung des Protestcamps auf Sylt bestätigt

Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig ihre Eilanträge gegen die vom Kreis Nordfriesland verfügte Auflösung des Protestcamps auf der Insel Sylt letzte Woche abgelehnt hatte, hat gestern nun auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der beiden Versammlungsleiter des Protestcamps zurückgewiesen. Der Vierte OVG-Senat hat darauf abgestellt, dass gegen die vom VG angenommene unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nichts einzuwenden sei.

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