Bundestag billigt Pflegepersonalgesetz

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach einer mehrstündigen Abschlussberatung grünes Licht gegeben für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (BT-Drs. 19/4453) der Bundesregierung. Dies berichtet der Pressedienst des Bundestags. Für den in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Entwurf stimmten am 07.11.2018 die Fraktionen von Union und SPD. AfD, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme, die FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab. Am 08.11.2018 stimmte auch der Bundestag für das Paket.

Versorgung in der Alten- und Krankenpflege soll verbessert werden

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Initiativen vor, um den Personalengpass in der Pflege zu verringern und die Versorgung in der Alten- und Krankenpflege nachhaltig zu verbessern. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden.

Pflegepersonalquotient ab 2020

Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden. Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

Bereitschaft zur Ausbildung soll gestärkt werden

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Pflegeberuf soll attraktiver werden

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten. Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Opposition unzufrieden

"Das Gesetz ist ein ganz wichtiges Zeichen für die Pflege in Deutschland und der größte Schritt in der Pflege seit 20 Jahren", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin. Gleichzeitig sei es nur ein Anfang. Er kündigte an, dass weitere Gesetze und Verbesserungen in der Pflege in der Zukunft folgen sollen. Die Opposition kritisierte insbesondere, dass es noch kein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Krankenhäusern gebe und die ambulante Pflege zu kurz käme. Außerdem sei die Besetzung der neuen Stellen noch ungeklärt.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2018.