Bundesrat setzt Beratung über Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ab

Der Bundesrat hat am 22.09.2017 abermals kurzfristig das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen von seiner Tagesordnung abgesetzt. Wie die Ländervertretung mitteilte, kam es daher nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz, das der Bundestag am 29.06.2017 verabschiedet hatte. Schon in der Sitzung am 07.07.2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben.

Keine Diskontinuität

Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen nur solche Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden.

Bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Jugendamt

Mit der geplanten Neuregelung des Bundestages sollen Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt geschützt und in ihren Rechten gestärkt werden. Dafür sollen Jugendämter und Kinderärzte künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner sollen mehr Klarheit erhalten, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie würden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.

Heimaufsicht soll wirksamer werden

Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten nach der geplanten Neuregelung dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen sollen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung stehen. Sie hätten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe – auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

Bessere Zusammenarbeit der Behörden

Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stelle klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt werde praxistauglicher. Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen; ebenso die Träger der Unterkünfte – vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.

Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe

Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2017.