Urteil nach Morden in Mercedes-Werk rechtskräftig

Acht Schüsse feuerte ein Mann vor mehr als einem Jahr auf seine zwei Vorgesetzten. Vom LG Stuttgart wurde er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt - der BGH bestätigte die Entscheidung.

Die lebenslange Haftstrafe gegen einen Mann wegen des Mordes an zwei Mitarbeitern im Mercedes-Benz-Werk im baden-württembergischen Sindelfingen ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes ergeben, teilte der BGH mit. Der 1. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten daher verworfen (Beschluss vom 09.07.2024 - 1 StR 258/24). Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das LG Stuttgart hatte den Mann im vergangenen Dezember wegen Mordes aus Heimtücke in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Das Gericht war überzeugt, dass der im Werk als Stapelfahrer angestellte Angeklagte im Mai 2023 in einer Produktionshalle seine zwei Vorgesetzten erschossen hatte. Insgesamt acht Schüsse feuerte er demnach auf die beiden Opfer.

BGH, Beschluss vom 09.07.2024 - 1 StR 258/24

Redaktion beck-aktuell, mam, 22. Juli 2024 (dpa).