Freitag, 5.2.2021
Neustarthilfe für kurz befristet Beschäftigte in Darstellenden Künsten

Für den Kulturbereich soll es ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die "kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten" Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Das betrifft etwa Schauspieler, die für ein Gastspiel oder einen Film nur zeitweise beschäftigt werden.

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Montag, 30.11.2020
Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III kommen

Wegen der Verlängerung der coronabedingten Schließungen bis zum 20.12.2020 wird die November- durch eine Dezemberhilfe ergänzt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, stehen auch für die Dezemberschließungen Wirtschaftshilfen von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bereit. Außerdem wird die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 verlängert und ausgeweitet, für Soloselbstständige gibt es eine "Neustarthilfe".

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