Freitag, 5.2.2021
Neustarthilfe für kurz befristet Beschäftigte in Darstellenden Künsten

Für den Kulturbereich soll es ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die "kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten" Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Das betrifft etwa Schauspieler, die für ein Gastspiel oder einen Film nur zeitweise beschäftigt werden.

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