Neustarthilfe für kurz befristet Beschäftigte in Darstellenden Künsten

Für den Kulturbereich soll es ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die "kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten" Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Das betrifft etwa Schauspieler, die für ein Gastspiel oder einen Film nur zeitweise beschäftigt werden.

Unterstützung vor allem für "freie" Schauspieler

Die Regelung haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart. Es sollen nun auch "freie", also nicht fest angestellte Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, wirksam unterstützt werden. Diese seien von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst gewesen, weil sie nicht im Haupterwerb selbstständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium. Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten seien pandemiebedingt schon seit fast elf Monaten weitgehend ohne Beschäftigungsmöglichkeiten, da der Bühnenbetrieb seit März 2020 durch die pandemiebedingten Beschränkungen völlig zum Erliegen gekommen sei. Auch die Filmproduktion sei wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen.

Umsatzverluste von 90% im Bereich Darstellender Kunst

Nach einer jüngst veröffentlichten EU-weiten Studie sei die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 31% neben dem Luftverkehr der von der Corona-Krise am stärksten betroffene Wirtschaftszweig in Europa, noch vor der Tourismus- und Automobilindustrie (minus 27% beziehungsweise minus 25%). Am stärksten sei nach dieser Studie der Rückgang in der Darstellenden Kunst (minus 90% zwischen 2019 und 2020), so das Wirtschaftsministerium. Trotz dieser einzigartigen Beeinträchtigung der Bühnenkünste habe bislang der Teil der betroffenen Künstler wegen der dort bestehenden Vertragskonstruktionen weder Überbrückungshilfen noch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten. Dies solle sich mit der jetzt vereinbarten Sonderregelung endlich ändern.

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2021.