Donnerstag, 6.5.2021
Striktes Verbot der Suizidhilfe aus Ärzte-Berufsordnung gestrichen

Der Deutsche Ärztetag hat das strikte Verbot der Suizidhilfe aus der Berufsordnung für Mediziner gestrichen. Er reagierte damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zum assistierten Suizid, wie die Bundesärztekammer am 05.05.2021 mitteilte. Hilfe zur Selbsttötung sei trotzdem keine Aufgabe der Ärzteschaft, betonte die Kammervertretung.

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Montag, 28.9.2020
Ärzte-Berufsordnung soll an BVerfG-Urteil zur Sterbehilfe angepasst werden

Sieben Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Tür für organisierte Sterbehilfe-Angebote aufgestoßen hat, will die Bundesärztekammer das Berufsrecht entsprechend anpassen. "Die Berufsordnung kann so nicht bleiben", sagte ihr Präsident Klaus Reinhardt dem "Spiegel". Die Ärztekammer könne nach dem Urteil keine Norm aufrechterhalten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersage.

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