Donnerstag, 29.6.2023
Familie muss Grundstück und Haus nach Behördenfehler räumen

Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Das Amtsgericht habe nicht hinreichend nach dem Erben des Grundstücks gesucht. Für diesen Fehler hat das Land der Familie nun ebenfalls eine Entschädigung in Aussicht gestellt.

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Montag, 31.10.2022
Anwaltsgebühren bei Zwangsversteigerung wegen Gesamtschuld

Vertritt ein Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer eines Grundstücks gesamtschuldnerisch haften, fällt dafür nur eine Verfahrensgebühr an. Laut Bundesgerichtshof gelten für das Zwangsversteigerungsverfahren eigenständige Kriterien dafür, wenn mehrere Angelegenheiten vorliegen. Sei von vorneherein mit einer Verbindung der Anträge zu einem Verfahren zu rechnen, liege nur ein Auftrag vor.

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Mittwoch, 13.1.2021
Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann privates Veräußerungsgeschäft sein

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG sein. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden. Auch bei einer Zwangsversteigerung beruhe der Eigentumsverlust auf einem Willensentschluss des Eigentümers, weil er ihn durch eine Befriedigung der Gläubiger verhindern könnte. Ob dies dem Steuerpflichtigen auch wirtschaftlich möglich gewesen sei, spiele keine Rolle.

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Montag, 20.7.2020
Wiederaufnahme gegen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss

Die Vorschriften zur Wiederaufnahme des Verfahrens gelten auch bei rechtskräftigen Zuschlagsbeschlüssen im Zwangsversteigerungsrecht. Das hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 05.03.2020 entschieden. Die analoge Anwendung der Vorschriften sei notwendig, weil es Fälle gebe, in denen der Wiederaufnahmegrund erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens bekannt werde.

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