Donnerstag, 22.9.2022
Zugangszweifel bei Führen eines Posteingangsbuchs

Ein Gericht darf davon ausgehen, dass ein an eine Behörde gesandter Verwaltungsakt zugegangen ist, wenn das geführte Posteingangsbuch nicht mehr vorhanden ist. Bei derartigen Verlusten reicht ein einfaches Bestreiten des Zugangs nicht aus, betont das Bundesverwaltungsgericht. Behörden seien verpflichtet, die Belege bis zum Abschluss des Verfahrens zu Beweiszwecken aufzubewahren.

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Montag, 13.12.2021
Fehlende Zustellung einer Unterbringungsanordnung

Die Beschwerdefrist gegen eine Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich postalisch bekanntgegeben wird. Laut Bundesgerichtshof ist eine Heilung der fehlerhaften Zustellung wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich. Es habe von vornherein bewusst von einer förmlichen Zustellung abgesehen und eine schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post angeordnet.

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Mittwoch, 28.7.2021
Ohne Zustellung an Betroffenen kein Fristbeginn

Damit die Beschwerdefrist gegen eine Unterbringung zu laufen beginnt, muss eine nicht dem Willen des Betroffenen entsprechende anfechtbare Entscheidung ihm zugestellt werden. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass eine Ersatzzustellung an den Betreuer nicht in Betracht kommt. Mangels Willens des Gerichts, an den richtigen Adressaten zuzustellen, führe auch die tatsächliche Kenntnisnahme nicht zur Heilung des Fehlers.  

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Montag, 26.10.2020
Heilung des Zustellungsmangels durch anderweite Kenntnisnahme

Wer eine Kopie eines Gerichtsbeschlusses erhalten hat, kann nicht auch noch auf die förmliche Zustellung der Entscheidung bestehen. Denn ist der Zweck der Zustellung – die Kenntnisnahme vom Inhalt und die Dokumentation des Zugangs – erreicht, gilt sie als bewirkt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.10.2020 entschieden.

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