Donnerstag, 3.11.2022
Zugang eines Vergleichsangebots per E-Mail

Die Eigenheit einer E-Mail, den Adressaten kurz nach Absendung zu erreichen, schränkt die Möglichkeit, ein Vergleichsangebot durch eine weitere E-Mail zu widerrufen, erheblich ein. Eine zu üblichen Geschäftszeiten im unternehmerischen Verkehr versendete Nachricht geht zu, sobald sie abrufbereit vorliegt, auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme. Der Bundesgerichtshof gab mit diesem Argument einer Bauherrin Recht, die den Widerruf des Angebots ihrer Vertragspartnerin ignorierte und die Vergleichssumme bezahlte.

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Montag, 20.12.2021
2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg nach VGH-Urteil neu gefasst

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am 17.12.2021 dem Eilantrag eines Studenten gegen die 2G-Regelung an Hochschulen entsprochen und § 2 Abs. 5 der CoronaVO Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land reagierte unmittelbar und fasste die Regelungen mit Wirkung ab dem 20.12.2021 neu.

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Mittwoch, 1.12.2021
Polen schränkt Bewegungsfreiheit an Grenze zu Belarus ein

Polens Parlament hat gestern einem Gesetz zum Schutz der Grenze zugestimmt, das eine zeitweise Einschränkung der Bewegungs- und Pressefreiheit an der EU-Außengrenze zu Belarus möglich macht. Hintergrund ist die anhaltende Krise um Tausende Migranten an Polens Grenze zu der ehemaligen Sowjetrepublik. Das Gesetz gilt auch für die polnischen Grenzgebiete zu Russland und zur Ukraine.

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Dienstag, 2.3.2021
EuGH begrenzt Zugang zu Verkehrs- oder Standortdaten von Handys

Ein Zugang zu einem Verkehrs- oder Standortdatensatz elektronischer Kommunikationen, der es ermöglicht, genaue Schlüsse auf das Privatleben zu ziehen, darf nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gewährt werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Die Staatsanwaltschaft sei keine befugte Stelle, die einer Behörde für strafrechtliche Ermittlungen Zugang zu solchen Daten gewähren darf.

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Donnerstag, 25.2.2021
EU-Recht steht partiellem Zugang zu Gesundheitsberufen nicht entgegen

Die Mitgliedstaaten dürfen den partiellen Zugang zu einem der Berufe gestatten, die unter den Mechanismus der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen fallen und zu denen bestimmte Gesundheitsberufe gehören. Zu unterscheiden sei nämlich zwischen den "Berufsangehörigen", die in den Genuss der automatischen Anerkennung kommen, und den "Berufen", für die ein partieller Zugang vorgesehen werden kann, so der Europäische Gerichtshof.

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