Innenminister kann bei Gefahrenlage Ortsfremden Zugang verbieten
Präsident Andrzej Duda unterschrieb das Gesetz nach der Abstimmung und veröffentlichte es im amtlichen Anzeiger. Damit ist es in Kraft. Die Änderung sieht nun vor, dass künftig der Innenminister bei einer Gefahrenlage allen Ortsfremden den Zugang zu einem von ihm definierten Grenzgebiet verbieten kann. Über Ausnahmen – besonders für Journalisten – soll der örtliche Grenzschutz entscheiden. Innenminister Mariusz Kaminski kündigte per Kurznachrichtendienst Twitter an, noch am Dienstag einen Erlass zu verabschieden, der Ortsfremden den Zugang zur Grenzregion zu Belarus vorübergehend verbiete.
Zuvor verhängter Ausnahmezustand ausgelaufen
Polen hatte Anfang September für einen Streifen von drei Kilometern entlang der Grenze zu Belarus den Ausnahmezustand verhängt. Ortsfremde, Journalisten und Hilfsorganisationen dürfen seitdem nicht in diese Zone. Deshalb lassen sich Angaben der polnischen Sicherheitskräfte, was sich dort abspielt, nicht unabhängig überprüfen. Der Ausnahmezustand ist gestern um Mitternacht ausgelaufen und konnte der Verfassung zufolge nicht mehr verlängert werden.