Das Bundesverfassungsgericht hat Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Berliner Wohnraumzweckentfremdungsgesetz mangels hinreichender Begründung für unzulässig erachtet. Das OVG hatte argumentiert, das Zweckentfremdungsverbot entfalte eine unechte Rückwirkung hinsichtlich Wohnraums, der schon vor Inkrafttreten des Verbots zu anderen Zwecken (in den Ausgangsverfahren als Ferienwohnung) genutzt worden sei, und das Verbot insoweit für verfassungswidrig gehalten.
Mehr lesenEin Vermieter erläutert sein Mieterhöhungsverlangen bereits dann formell ausreichend, wenn er in seinem Schreiben die Gründe und die Beträge der einzelnen laufenden Aufwendungen angibt. Dabei dürften die formellen gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht überspannt werden, betont der Bundesgerichtshof. Wichtig sei, dass nicht jeder einzelne Schritt der Berechnung detailliert begründet werden müsse.
Mehr lesenWird ein Mietverhältnis an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt, so dass es mit dem Ausscheiden aus dem Dienst automatisch endet, kann sich der Vermieter nicht auf diese Bedingung berufen. Der Bundesgerichtshof erinnert diesbezüglich an die eindeutige Gesetzeslage. Ein auf der Fehlvorstellung beruhender Räumungsvergleich, das Mietverhältnis sei bereits beendet, kann darüber hinaus eine Störung der Geschäftsgrundlage sein.
Mehr lesenZimmer in einer Wohnunterkunft, die zur privaten Nutzung überlassen worden sind, dürfen zum Zweck der Abschiebung nur dann betreten werden, wenn eine entsprechende richterliche Anordnung vorliegt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Fall einer irakischen Familie entschieden, die in die Niederlande abgeschoben werden sollte. Spezialvorschriften aus dem Aufenthaltsgesetz galten für diesen Fall aus dem Jahr 2017 noch nicht.
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